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Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat.

Hier wird in bald mehr Inhalt folgen. Bis dahin gibt es weitere Informationen im Wikipedia-Artikel zu Berufsbetreuern bzw zu Betreuung.Aus dem ersten dieser beiden Artikel stammt auch obiges Zitat.